Steuer Beratung

für kurzfristige Vermietung

Kreative Beratung um Steuern zu sparen und Vermögen aufzubauen. Endlich das Thema "Steuern" im Griff haben. Übersicht schaffen und mit Weitblick agieren. Wir, die MÜHRING SteuerBoutique®, sind für Sie da!

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SITUATION

Gemeinsam mit Ihnen erfassen wir Ihre derzeitige Situation und schaffen Klarheit und Übersicht. Oft sind es kleine Tipps oder Änderungen die Zufriedenheit und Sicherheit bringen.

LÖSUNGEN

Komplizierte Gesetzestexte und unklare Vorgehensweisen begegnen wir mit einfachen Lösungen. Effizienz bedeutet, das Bestmögliche zu erreichen und den Überblick zu behalten.

KOMMUNIKATION

Entfernungen spielen mit den heutigen Möglichkeiten moderner Kommunikation keine Rolle mehr. Wir schaffen mit Ihnen gemeinsam einen einfachen Weg, um alles zu besprechen und abzuwickeln.

ZEITERSPARNIS

Schnelle und zeitnahe Bearbeitung Ihrer Unterlagen bedeutet Effizienz. Sie können dadurch frühzeitig Entscheidungen treffen. Nicht selten entstehen dadurch finanzielle Vorteile.

VERSAND-SERVICE

Wir beraten Sie in ganz Deutschland und nutzen zeit- und ressourcesparende Kommunikationsmöglichkeiten. Ihre Unterlagen werden bequem mit bekannten und zuverlässigen Versanddienstleistern überbracht.

ERREICHBARKEIT

Sie sind viel unterwegs oder nur in den Abendstunden oder am Wochenende erreichbar? Kein Problem! Dafür haben wir natürlich auch einen speziellen, individuellen Service. Sprechen Sie uns einfach darauf an!

Service +

  • 24 Std. Rückruf-Garantie (auch am Wochenende).
  • SMS & WhatsApp Service.
  • Stets individuelle Beratung.
  • Nur ein Ansprechpartner.
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FAQ - (Häufig gestellte Fragen)

Vermietungseinkünfte
Vermietungseinkünfte können steuerlich zum einen als "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtungen", zum anderen als "Gewerbliche Einkünfte" gewürdigt werden. Wir besprechen mit Ihnen im Detail Ihre persönliche Situation und die entsprechende steuerliche Vorgehensweise.
In welcher Höhe und welche expliziten Kosten als Werbungskosten bei der privaten Wohnraumvermietung angesetzt werden, nehmen wir mit Ihnen, bezugnehmend auf Ihre persönliche Situation, genau unter die Lupe. Denn hier lässt sich oft das Eine oder Andere steuerlich absetzen, wenn es der Vermietung dienlich ist.
Einnahmen aus Vermietung oder Untervermietung müssen grundsätzlich dem Finanzamt angezeigt werden. Steuerfrei bleiben jedoch Einnahmen bis zu einer bestimmten sogenannten Bagatellgrenze. Sprechen Sie mit uns - wir klären alle Details!
Wohnungsvermieter, die gelegentlich Zimmer ihrer Privatwohnung untervermieten, müssen in der Regel keine Gewerbesteuer abgeben. Dies erfolgt erst bei einer gewerblichen Tätigkeit. In der Zusammenarbeit mit Ihnen, schauen wir uns die Situation genau an, um auch jegliche Sonderfälle auszuschließen.
Die kurzfristige (Unter-)Vermietung von Wohn- und Schlafräumen ist nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG umsatzsteuerpflichtig. Wann und ob die Kleinunternehmerregelung für Sie Anwendung findet oder ob bei Ihnen der ermäßigte Steuersatz von 7% genutzt und berechnet werden kann, klären wir gerne im persönlichen Gespräch.
Je nach steuerlicher Situation, benötigt das Finanzamt plausibel zusammengestellte Unterlagen, um Ihre Situation richtig zu beurteilen und steuerlich zu veranlagen. Hierbei schauen wir genau auf die Möglichkeiten des Werbekostenabzugs, die Aufteilung der laufenden Wohnungskosten, sowie der damit zusammenhängenden Zuordnung der Räume. Wir helfen Ihnen gerne dabei, damit keine unnötige Steuerlast entsteht.

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