Muehring

 

 

E-Ü-R

 

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Besteht keine Buchführungspflicht, kann der Gewinn im Stil einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt werden. Hierbei wird der Gewinn durch die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ermittelt:


Summe der Einnahmen – Summe der Ausgaben = Gewinn / Verlust

Die Gewinnermittlung durch die EÜR ist gegenüber der Bilanzierung deutlich einfacher, auch wenn es hierfür Richtlinien gibt, die eingehalten werden müssen.

Wichtig: Um die Steuerlast gering zu halten, ist es notwendig alle steuersenkenden, absetzbaren Betriebsausgaben gründlich zu erfassen und entsprechend anzugeben.

 

servicelabel1

Regelmäßige Prüfung der Grenze „Soll/Ist-Versteuerung“ für mehr Liquidität.
Anlegen des „Autopilot Liquidität“.

 

servicelabel2

Durch zeitnahe Erstellung können ggf. die Vorauszahlungen zeitnah angepasst werden.

 

servicelabel3

Durch steuergestaltende Beratung im 4.Quartal können steuerreduzierte Maßnahmen rechtzeitig eingesetzt werden.

 

servicelabel4

Einsatz von speziellen Expertise-Systemen: z.B. Arbeitszimmer, Kfz-Nutzung, Umsatzsteuer, ....

 

Arbeitszimmer

Das Arbeitszimmer

Seit 2010 ist es wieder möglich ein „häusliches Arbeitszimmer“ steuerlich geltend zu machen. Hierbei gibt es einige Voraussetzungen die erfüllt sein müssen. Dies lässt sich jedoch recht schnell in einem kurzen Beratungsgespräch klären. Außerdem geht es auch darum, alle abzugsfähigen Kosten des Arbeitszimmers in Bezug zur Gesamtwohnfläche zu berechnen und anzusetzen.

Kosten für Arbeitsmittel können in jedem Fall steuermindernd geltend gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn ein Arbeitszimmer nicht oder nur in begrenzter Höhe anerkannt wird.

 

Reisekosten

 

Reise- und Fahrtkosten

Egal ob Reisekostenabrechnung oder Pendlerpauschale, hier gilt es die Kosten nachvollziehbar mit geeigneten Mitteln aufzuzeichnen, um diese dann steuermindernd anzusetzen. Welche Möglichkeiten bestehen, um wirklich das Höchstmaß der Absetzbarkeit in Anspruch zu nehmen, muss individuell geklärt werden.

Sowohl die Angaben zur Pendlerpauschale, wie auch die Nutzung der Reisekostenabrechnung führt oft zu nicht unerheblichen Steuervorteilen.

 

 

Kfz-Kosten

Kfz-Kosten

Um die Kfz-Kosten in vollem Umfang geltend zu machen, gibt es einige Grundvoraussetzungen, welche mit der persönlichen Kfz-Nutzung abgestimmt werden müssen.

Befindet sich das Fahrzeug im Betriebsvermögen (Firmenfahrzeug) ist es am einfachsten die vielzähligen tatsächlichen Kfz-Kosten steuerlich anzusetzen. Zu den tatsächlichen Kfz-Kosten, neben der anteiligen Abschreibung und den Zinsen der Finanzierung, zählen z.B.: Leasingraten, Treibstoff, Reparaturen und Kundendienst, Ersatzteile und Zubehör, Autopflege, Garagenmiete, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, Kfz-Rechtsschutz, Automobilclub-Beiträge (ADAC), Unfallschäden und evtl. Wertminderung bei Unfall.

Durch eine sorgfältige Prüfung erkennt man schnell, inwieweit ein Fahrzeug betrieblich genutzt wird und somit einen steuerlichen Vorteil im Einzelnen bringt.

 

Situation

service-icon

Gemeinsam mit Ihnen erfassen wir Ihre derzeitige Situation und schaffen Klarheit und Übersicht.
Die Konzentration auf des Wesentliche bringt dabei Zufriedenheit und Sicherheit.

Lösungen

service-icon

Komplizierte Gesetzestexte und unklare Vorgehensweisen begegnen wir mit einfachen Lösungen. Effizienz bedeutet, das bestmögliche zu erreichen und den Überblick zu behalten.

Kommunikation

service-icon

Entfernungen spielen mit den heutigen Möglichkeiten moderner Kommunikation keine Rolle mehr. Wir schaffen mit Ihnen gemeinsam einen einfachen Weg, um alles zu besprechen und abzuwickeln.

Zeitersparnis

service-icon

Schnelle und zeitnahe Bearbeitung Ihrer Unterlagen bedeutet Effizienz. Sie können dadurch frühzeitig Entscheidungen treffen. Nicht selten entstehen dadurch finanzielle Vorteile.

 

Versand

Versand-Service

Wir beraten Sie in ganz Deutschland und nutzen zeit- und ressourcesparende Kommunikationsmöglichkeiten. Ihre Unterlagen werden bequem mit bekannten und zuverlässigen Versanddienstleistern überbracht.

Sind Sie viel im Ausland unterwegs?
Kein Problem! Dafür haben wir natürlich auch einen europaweiten oder sogar weltweiten Service.

 

 

© 2024 by MÜHRING Steuerberatung, D-90482 Nürnberg, Ostendstrasse 100, T +49 (0)911 5404490 ...rufen Sie einfach an!